Allgemeine Geschäftsbedingungen
FP2 Consulting

 
Geschäftszweck und Geltungsbereich
Sicherheitskonzepte, Projektbegleitungen, Mysteryshopping, Penetrationstests, Audits, Oberservationen, Coachings – das sind die Kompetenzfelder im FP2-Consulting. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB» genannt, gelten für sämtliche Angebote und Dienstleistungen, vom Konzept bis zur Umsetzung, im FP2 Geschäftsbereich Consulting.
Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die AGB und erkennt diese an. Enthalten Beratungsverträge schriftliche Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, so gelten die individuell vereinbarten Vertragsformulierungen.
 
Auftragsmodalität
FP2 arbeitet nur gegen Vertrag oder feste Auftragserteilung. Es werden grundsätzlich keine kostenlosen Leistungen erbracht. Konsultationen und Reisen werden nach Zeitaufwand, Deplacements nach der offiziellen Distanztabelle verrechnet.
 
Preise
Vor jedem Auftrag erstellt FP2 dem Kunden eine Offerte. Consulting-Leistungen werden nach Stundenaufwand oder nach vereinbarter Pauschale vergütet. Für Sonn- und Feiertage wird ein Zuschlag in Höhe von 200.00 Franken berechnet.
 
Zusammenarbeit
Der Kunde teilt alle relevanten Informationen, welche FP2 für die Erfüllung des Auftrags benötigt, möglichst vollständig mit. Fragen, welche für den Auftrag bedeutend sind, beantwortet der Kunde möglichst kurzfristig und bezieht FP2 in die Informationskette ein. Der Kunde nimmt die gelieferten Ergebnisse oder Berichte innerhalb von 7 Tagen ab und teilt Änderungswünsche oder notwendige Korrekturen unverzüglich schriftlich mit. Erfolgt innerhalb der Frist keine Äusserung des Kunden, so gilt die Leistung als abgenommen.
 
Fremdkosten
Aufträge an Dritte, wie zum Beispiel Miete von Räumlichkeiten, welche ein Kostendach von 3'000.00 Franken überschätzen, werden auf Name und Rechnung des Kunden erteilt.
 
Rechnungsstellung
FP2 ist berechtigt, alle Leistungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen und nach eigenem Ermessen Arbeiten einzustellen, sollten die Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden.
 
Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung fällig und ohne Abzüge zu begleichen.
 
Stornierung
Wird ein Consulting-Mandat aus zwingenden Gründen storniert, werden die bereits angefallenen oder mit der Stornierung entstehenden Drittkosten sowie die Leistungen von FP2 je nach Stand der Arbeiten verrechnet.
 
Geistiges Eigentum, Copyrights
Das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen von FP2, erkennt der Kunde an. Die Inhalte dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von FP2 nicht – auch nicht in Auszügen – reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. FP2 ist berechtigt Ergebnisse oder Erkenntnisse aus dem Auftrag weiterzuverwenden, vorausgesetzt es wird kein individueller Bezug auf den Auftrag genommen.
 
Nutzungsrechte
Für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit steht die Nutzung des geistigen Eigentums von FP2 dem Kunden zu, soweit dieser die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber FP2 erfüllt. Nach Auflösung der vertraglichen Zusammenarbeit ist die Nutzung des geistigen Eigentums nur mit Zustimmung von FP2 und Leistung einer angemessenen Entschädigung gestattet.
 
Haftung
Die Haftung von FP2 ist ausgeschlossen, sofern Beratungsfehler auf mangelnde oder vorenthaltene Informationen des Kunden beruhen (siehe Zusammenarbeit). Eine Erfolgsgarantie für die Beratungsleistungen kann nicht gegeben werden. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet FP2.
 
Vertraulichkeit
Der Kunde und FP2 behandeln sämtliche Informationen, Daten und Angaben des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet ist. Im Zweifel sind sämtliche Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt schon vor Auftragserteilung oder Vertragsabschluss und gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
 
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtstand ist der Firmensitz von FP2.
 
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Regelung ersetzt, welche geeignet ist, den gewünschten Erfolg Nahe zu kommen. In entsprechender Weise ist eine Lücke des Vertrages zu schliessen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
FP2 College

 
Geschäftszweck und Geltungsbereich
Grundausbildung, Projektbegleitungen, Weiterbildungen, Spezialisierungen, Fachausweisausbildung – das sind Schulungsbereiche im FP2 College. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB» genannt, gelten für sämtliche Schulungsangebote und Dienstleistungen, im FP2 Geschäftsbereich College.
 
Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die AGB und erkennt diese an. Enthalten Schulungsverträge oder -angebote schriftliche Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, so gelten die individuell vereinbarten Vertragsformulierungen.
 
Anmeldungen
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist verbindlich. Der Kunde erhält von FP2 eine schriftliche Anmeldebestätigung, womit der Vertrag als abgeschlossen gilt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
 
Minimale Anzahl an Teilnehmenden
Bei Buchungen von Einzelpersonen gilt die, in den Kursdatenblättern, angegebene Mindestanzahl an Teilnehmenden. Bei Buchungen von Firmen kann eine individuelle Absprache erfolgen. Die definitive Anzahl an Teilnehmenden teilt die Firma bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass mit.
 
Vorbereitung
FP2 bereitet alle Schulungsinhalte und benötigte Materialien vor und ist (unterrichts-)technisch autonom. Bei Firmenaufträgen erfolgt die Organisation der Ausbildungslocation nach Absprache mit dem Firmenkunden.
 
Durchführung
Bei Ausfall einer Schulung durch Krankheit des Referenten, bei zu geringer Anzahl an Teilnehmenden oder bei höherer Gewalt, besteht kein Recht auf Durchführung. Wenn möglich, wird ein Ersatztermin angeboten.
 
Erfolg
Alle Schulungen sind anforderungsspezifisch und praxisnah. FP2 definiert klare Lernziele und kontrolliert die Erfolge. FP2 haftet nicht für den Schulungserfolg.
 
Abmeldungen
Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Rückbestätigung von FP2 erhält die Abmeldung ihre rechtliche Gültigkeit. Je nach Abmeldezeitpunkt gilt folgende Regelung:
30 bis 10 Kalendertage 25 % der Schulungskosten
10 bis 3 Kalendertage 50 % der Schulungskosten
3 bis 1 Kalendertage 75 % der Schulungskosten
Am Ausbildungstag selbst 100 % der Schulungskosten
 
Stornieren Firmenkunden ein Schulungsmandat aus zwingenden Gründen, werden die bereits angefallenen oder mit der Stornierung entstehenden Drittkosten sowie die Leistungen von FP2 je nach Stand der Vorbereitungsaufwände verrechnet.
 
Zahlungskonditionen
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Schulungskosten. Der Anmeldebestätigung liegt ein Einzahlungsschein bei. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das Nichtbezahlen der Schulungskosten gilt nicht als Abmeldung.
 
Nicht besuchte Lektionen
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kostenrückerstattungen aufgrund von nicht besuchten Lektionen möglich.
 
Schulungsbestätigung
Alle Teilnehmenden, welche alle Lektionen der Schulung besucht haben, erhalten zum Abschluss eine entsprechende FP2 College Bestätigung über die Schulungsteilnahme.
 
Haftung
Für alle von FP2 organisierten Schulungen schliesst FP2 jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.
 
Vertraulichkeit
Der Kunde und FP2 behandeln sämtliche Informationen, Daten und Angaben des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet ist. Im Zweifel sind sämtliche Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt schon vor Auftragserteilung oder Vertragsabschluss und gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
 
Änderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den AGB bleiben vorbehalten.
 
Copyrights
Die Schulungsinhalte und -unterlagen dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von FP2 nicht – auch nicht in Auszügen – reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
 
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtstand ist der Firmensitz von FP2.
 
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Regelung ersetzt, welche geeignet ist, den gewünschten Erfolg Nahe zu kommen. In entsprechender Weise ist eine Lücke des Vertrages zu schliessen.
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